TSV Rudelzhausen

Ehrenordnung

Ehrenordnung

Ehrenordnung des TSV Rudelzhausen 1948 e.V.

§ 1 

Ehrung für langjährige Mitgliedschaft

Für 25 -jährige Mitgliedschaft im Verein wird die silberne Vereinsehrennadel und eine Urkunde überreicht.

Für 40 -jährige Mitgliedschaft im Verein wird die goldene Vereinsehrennadel und eine Urkunde überreicht.

Die Mitgliedszeit wird ab dem Eintrittsdatum berechnet und anerkannt.

§ 2

Ehrenmitglieder

Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt, werden, die sich in der Vereinsarbeit besondere Verdienste erworben haben. Sie erhalten eine Vereinsehrennadel in besonderer Ausführung und eine Urkunde. Über die Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet der Vereinsausschuss.

§ 3

Ehrenvorsitzender

Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer das Amt des Vorsitzenden mehrere Jahre besonders verdienstvoll geführt hat. Er hat beratende Stimme im Vereinsvorstand. Er erhält eine Vereinsehrennadel in besonderer Ausführung und eine Urkunde. Über die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden entscheidet der Vereinsausschuss.

§ 4

Verfahren

Die Ehrungen finden alle 2 Jahre in der Jahreshauptversammlung statt.

§ 5

Ehrungen durch die Abteilungen

Die Abteilungen können unabhängig von dieser Ehrenordnung weitere Ehrungen entsprechend der Ehrenordnung ihres zuständigen Verbandes vornehmen, ohne dass damit irgendwelche Rechte der Mitglieder verbunden sind.

§ 6

Entziehung von Auszeichnungen

Vereinsauszeichnungen können wegen eines Vergehens, das den Vereinsausschluss zur Folge hat, durch den Vorstand entzogen werden.

Beschlossen bei der Mitgliederversammlung am 6. August 1999

Für die Richtigkeit:

Lorenz Heigl                    Franz Nadler                    Alois Winkler

1.Vorsitzender                 2. Vorsitzender                 Schriftführer