Ehrenordnung des TSV Rudelzhausen 1948 e.V.
§ 1
Ehrung für langjährige Mitgliedschaft
Für 25 -jährige Mitgliedschaft im Verein wird die silberne Vereinsehrennadel und eine Urkunde überreicht.
Für 40 -jährige Mitgliedschaft im Verein wird die goldene Vereinsehrennadel und eine Urkunde überreicht.
Die Mitgliedszeit wird ab dem Eintrittsdatum berechnet und anerkannt.
§ 2
Ehrenmitglieder
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt, werden, die sich in der Vereinsarbeit besondere Verdienste erworben haben. Sie erhalten eine Vereinsehrennadel in besonderer Ausführung und eine Urkunde. Über die Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet der Vereinsausschuss.
§ 3
Ehrenvorsitzender
Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer das Amt des Vorsitzenden mehrere Jahre besonders verdienstvoll geführt hat. Er hat beratende Stimme im Vereinsvorstand. Er erhält eine Vereinsehrennadel in besonderer Ausführung und eine Urkunde. Über die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden entscheidet der Vereinsausschuss.
§ 4
Verfahren
Die Ehrungen finden alle 2 Jahre in der Jahreshauptversammlung statt.
§ 5
Ehrungen durch die Abteilungen
Die Abteilungen können unabhängig von dieser Ehrenordnung weitere Ehrungen entsprechend der Ehrenordnung ihres zuständigen Verbandes vornehmen, ohne dass damit irgendwelche Rechte der Mitglieder verbunden sind.
§ 6
Entziehung von Auszeichnungen
Vereinsauszeichnungen können wegen eines Vergehens, das den Vereinsausschluss zur Folge hat, durch den Vorstand entzogen werden.
Beschlossen bei der Mitgliederversammlung am 6. August 1999
Für die Richtigkeit:
Lorenz Heigl Franz Nadler Alois Winkler
1.Vorsitzender 2. Vorsitzender Schriftführer