TSV Rudelzhausen

Abteilungsordnung Fußball

Abteilungsordnung Fußball

Stand 15.11.2024


TSV Rudelzhausen 1948 e.V. -Abteilungsordnung Fußball

Die Fußballabteilung trägt den Namen „ TSV Rudelzhausen 1948 e.V.“ und führt dessen Vereinswappen.
Sie ist eine gleichberechtigte und integrierte Abteilung des TSV Rudelzhausen 1948 e.V., dessen Vereinssatzung in vollem Umfang für die Fußballabteilung maßgebend ist.

Ziele der Fußballabteilung:

  • Den Fußballsport in der Gemeinde Rudelzhausen zu erhalten
  • Alle Interessenten die Möglichkeit geben, in ihren jeweiligen Bereichen und Altersstufen, den Fußballsport ausüben zu können

Abteilungsaufgaben:

  • Durchführung und Förderung eines geregelten, fairen Fußballbetriebs nach den geltenden Bestimmungen
  • Durchführung von sportlichen Veranstaltungen, Abteilungsversammlungen und Weiterbildungskursen
  • Bereitstellung von Trainern und Betreuern für alle Mannschaften.
  • Pflege und Instandhaltung der Fußballplätze und des Sportheims des TSV Rudelzhausen

Mitgliedschaften:

  • Mitglieder der Fußballabteilung müssen Mitglied des TSV Rudelzhausen 1948 e.V. sein
  • Der Austritt aus der Fußballabteilung muss der Abteilungsleitung schriftlich zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden
  • Die Mitgliedschaft beim TSV Rudelzhausen 1948 e.V. bleibt davon unberührt

Geschäftsjahr und Finanzierung:

  • Geschäftsjahr ist vom 01.Januar bis 31. Dezember
  • Vor jedem neuen Geschäftsjahr ist eine Budgetplanung vorzulegen, welche von der Vorstandschaft des TSV Rudelzhausen 1948 e.V. schriftlich zu genehmigen ist.
  • Die Budgetplanung setzt sich wie folgt zusammen:
    – Mitgliedsbeiträge der Abteilung
    – Zuschauereinnahmen
    – Erlöse aus Abteilungsveranstaltungen
    – Erlöse aus Marketing und Werbemaßnahmen
    – Spenden von Fußballgönnern und allgemeine Zuschüsse
    – Zuschüsse des TSV Rudelzhausen 1948 e.V.

Budgetüberschreitungen sind frühzeitig zu melden und von der Vorstandschaft des Hauptvereins genehmigen zu lassen.

Beitragsregelungen:

  • Jedes Abteilungsmitglied ist zur Zahlung eines Grundbeitrages an den Hauptverein verpflichtet.
  • Die Mitgliedsbeiträge der Abteilung legt die Abteilungsleitung mit Zustimmung der Abteilungsversammlung fest.
  • Beiträge der Fußballabteilung:
    • unter 14 Jahre = 25,00 € 
    • 14 bis 18 Jahre = 30,00 € 
    • ab 18 Jahre = 68,00 €
    • Passivbeitrag 19,48 €
  • Die Beiträge werden mittels Einzugsermächtigung eingezogen.
  • Jugendtrainer werden beitragsfrei geführt.
  • Schiedsrichter werden beitragsfrei geführt. Sie übernehmen im Gegenzug dafür die Bezahlung der Schiedsrichterkleidung.

Organe der Abteilung: 

  • Abteilungsleitung
  • Abteilungsausschuss
  • Abteilungsversammlung
    • Die Organe beschließen mit einfacher Stimmenmehrheit.
    • Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
    • Änderungen der Abteilungsordnung sind mit Zustimmung von Zweidrittel der bei der Abteilungsversammlung anwesenden Mitglieder möglich.

Abteilungsleitung:

Die Abteilungsleitung wird durch Beschluss der Abteilungsversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleibt bis zur Wahl einer neuen Abteilungsleitung im Amt.
Sie besteht aus:

  • 1. Abteilungsleiter
  • 2. Abteilungsleiter
    • (2 Personen gleichberechtigt als 2. Abteilungsleiter)
  • Kassier
    • (2 Personen gleichberechtigt als Kassiere)
  • Schriftführer
  • Mitgliederverwaltung
  • Jugend
    • 1. Juniorenleiter
    • 2. Juniorenleiter
    • 3. Juniorenleiter (neu ab 15.11.2024)
    • Kassier Jugend

Mehrere Ämter der Abteilungsleitung können nicht in einer Person vereinigt werden.
Die Abteilungsleitung wird nach Bedarf zusammengerufen.
Sie muss auch zusammenkommen, wenn es von mindestens zwei Mitgliedern des Abteilungsausschusses beantragt wird.

Aufgaben der Abteilungsleitung:

  • Der 1.Abteilungsleiter wickelt die Tagesgeschäfte in eigener Verantwortung mit einer Ausgabenbefugnis bis 750 € ab.
    Er beruft Versammlungen ein, kontrolliert das Budget, überwacht den Spielbetrieb und entscheidet in Absprache mit dem Hauptverein über die Nutzung der Anlagen. Spielerfreigaben erfolgen nach Rücksprache mit den jeweiligen Mannschaftsleitern.
  • Bei Verhinderung des 1.Abteilungsleiters nimmt der 2.Abteilungsleiter auch dessen Rechte und Pflichten im vollen Umfang für die Dauer der Verhinderung war.
  • Der Kassier ist für die Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten verantwortlich. Er verwaltet das Abteilungsvermögen, organisiert die Platzkassiere, erstellt den Kassenbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr, plant und überwacht das Budget des Folgejahres.
  • Der Schriftführer ist zuständig für den gesamten Schriftverkehr der Abteilung.
  • Der Juniorenleiter ist für die Leitung und Durchführung des Spielbetriebes der Juniorenmannschaften verantwortlich. Er steht dem Juniorenausschuss mit den Junioren-Mannschaftsleitern vor, plant und verantwortet das Jugendbudget, vertritt die Abteilung bei der Jugendleiterversammlung des Fußballverbandes und entscheidet über Spielabsagen.

Abteilungsausschuss:

Die Mitglieder des Abteilungsausschusses werden von der Abteilungsleitung ernannt und werden bei Bedarf zusammen gerufen. Er besteht aus:

  • Spielleiter 1. Herrenmannschaft
  • Team Arbeitseinsatz

Abteilungsversammlung:

Der Abteilungsleiter beruft jedes Geschäftsjahr mindestens eine Abteilungsversammlung ein.
Eine außerordentliche Versammlung muss einberufen werden, wenn dies von mindestens 15 % der wahlberechtigten Abteilungsmitglieder (älter als 16 Jahre) oder vier Mitglieder der Abteilungsleitung und des Abteilungsausschusses schriftlich und unter Angabe der Gründe beim Abteilungsleiter beantragt wird. Die Einberufung zur Abteilungsversammlung muss spätestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin durch Bekanntgabe in der örtlichen Presse und durch Aushang am Sportheim erfolgen.
Die Abteilungsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Ehrungen:

Die Fußballabteilung kann sportliche Verdienste unabhängig von der Ehrenordnung des TSV Rudelzhausen 1948 e.V. würdigen.
Über die Vergabe der Ehrenzeichen entscheidet die Abteilungsleitung.

Inkraftsetzung:

Rudelzhausen, den 09. Juli 2021 – aktualisiert am 15.11.2024