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Die
Fußballabteilung trägt den Namen
„ TSV
Rudelzhausen 1948 e.V.“
und
führt dessen Vereinswappen.
Sie
ist eine gleichberechtigte und integrierte Abteilung des TSV Rudelzhausen
1948 e.V., dessen Vereinssatzung in vollem Umfang für die Fußballabteilung
maßgebend ist.
Ziele
der Fußballabteilung:
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Den
Fußballsport in der Gemeinde Rudelzhausen zu erhalten
-
Alle
Interessenten die Möglichkeit geben, in ihren jeweiligen Bereichen
und Altersstufen, den Fußballsport ausüben zu können
Abteilungsaufgaben:
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Durchführung
und Förderung eines geregelten, fairen Fußballbetriebs nach den
geltenden Bestimmungen
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Durchführung
von sportlichen Veranstaltungen, Abteilungsversammlungen und
Weiterbildungskursen
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Bereitstellung
von Trainern und Betreuern für alle Mannschaften.
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Pflege
und Instandhaltung der Fußballplätze und des Sportheims des TSV
Rudelzhausen
Mitgliedschaften:
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Mitglieder
der Fußballabteilung müssen Mitglied des TSV
Rudelzhausen 1948 e.V. sein
-
Der
Austritt aus der Fußballabteilung muss der Abteilungsleitung
schriftlich zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden
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Die
Mitgliedschaft beim TSV Rudelzhausen 1948 e.V. bleibt davon unberührt
Geschäftsjahr
und Finanzierung:
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Geschäftsjahr
ist vom 01.Juli bis 30.Juni
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Vor
jedem neuen Geschäftsjahr ist eine Budgetplanung vorzulegen, welche
von der Vorstandschaft des TSV Rudelzhausen 1948 e.V. schriftlich zu
genehmigen ist.
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Die
Budgetplanung setzt sich wie folgt zusammen:
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Mitgliedsbeiträge
der Abteilung
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Zuschauereinnahmen
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Erlöse
aus Abteilungsveranstaltungen
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Erlöse
aus Marketing und Werbemaßnahmen
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Spenden
von Fußballgönnern und allgemeine Zuschüsse
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Zuschüsse
des TSV Rudelzhausen 1948 e.V.
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Budgetüberschreitungen sind frühzeitig zu melden und von der
Vorstandschaft des Hauptvereins genehmigen zu lassen.
Beitragsregelungen:
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Jedes
Abteilungsmitglied ist zur Zahlung eines Grundbeitrages an den
Hauptverein verpflichtet.
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Die
Mitgliedsbeiträge der Abteilung legt die Abteilungsleitung mit
Zustimmung der Abteilungsversammlung fest.
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Beiträge
der Fußballabteilung:
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unter
14 Jahre = 25 €
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14
bis 18 Jahre = 30 €
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ab
18 Jahre = 40 €
-
Die
Beiträge werden mittels Einzugsermächtigung eingezogen.
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Schiedsrichter
werden beitragsfrei geführt. Sie übernehmen im Gegenzug dafür die
Bezahlung der Schiedsrichterkleidung.
Organe
der Abteilung:
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Abteilungsleitung
-
Abteilungsausschuss
-
Abteilungsversammlung
-
Die
Organe beschließen mit einfacher Stimmenmehrheit.
-
Stimmengleichheit
gilt als Ablehnung.
-
Änderungen
der Abteilungsordnung sind mit Zustimmung von Zweidrittel der bei
der Abteilungsversammlung anwesenden Mitglieder möglich.
Abteilungsleitung:
Die
Abteilungsleitung wird durch Beschluss der Abteilungsversammlung für die
Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleibt bis zur Wahl einer neuen
Abteilungsleitung im Amt.
Sie
besteht aus:
-
1.
Abteilungsleiter
-
2.
Abteilungsleiter
-
Kassier
-
Schriftführer
-
Juniorenleiter
Mehrere
Ämter der Abteilungsleitung können nicht in einer Person vereinigt
werden.
Die
Abteilungsleitung wird nach Bedarf zusammengerufen.
Sie
muss auch zusammenkommen, wenn es von mindestens zwei Mitgliedern des
Abteilungsausschusses beantragt wird.
Aufgaben
der Abteilungsleitung:
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Der
1.Abteilungsleiter wickelt die Tagesgeschäfte in eigener
Verantwortung mit einer Ausgabenbefugnis bis 750 € ab.
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Er
beruft Versammlungen ein, kontrolliert das Budget, überwacht den
Spielbetrieb und entscheidet in Absprache mit dem Hauptverein über
die Nutzung der Anlagen. Spielerfreigaben erfolgen nach Rücksprache
mit den jeweiligen Mannschaftsleitern.
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Bei
Verhinderung des 1.Abteilungsleiters nimmt der 2.Abteilungsleiter auch
dessen Rechte und Pflichten im vollen Umfang für die Dauer der
Verhinderung war.
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Der
Kassier ist für die Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten
verantwortlich. Er verwaltet das Abteilungsvermögen, organisiert die
Platzkassiere, erstellt den Kassenbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr,
plant und überwacht das Budget des Folgejahres.
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Der
Schriftführer ist zuständig für den gesamten Schriftverkehr der
Abteilung.
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Der
Juniorenleiter ist für die Leitung und Durchführung des
Spielbetriebes der Juniorenmannschaften verantwortlich. Er steht dem
Juniorenausschuss mit den Junioren-Mannschaftsleitern vor, plant und
verantwortet das Jugendbudget, vertritt die Abteilung bei der
Jugendleiterversammlung des Fußballverbandes und entscheidet über
Spielabsagen.
Abteilungsausschuss:
Die
Mitglieder des Abteilungsausschusses werden von der Abteilungsleitung
ernannt und werden bei Bedarf zusammen gerufen. Er besteht aus:
Abteilungsversammlung:
Der
Abteilungsleiter beruft jedes Geschäftsjahr mindestens eine
Abteilungsversammlung ein.
Eine
außerordentliche Versammlung muss einberufen werden, wenn dies von
mindestens 15 % der wahlberechtigten Abteilungsmitglieder (älter als 16
Jahre) oder vier Mitglieder der Abteilungsleitung und des
Abteilungsausschusses schriftlich und unter Angabe der Gründe beim
Abteilungsleiter beantragt wird. Die Einberufung zur Abteilungsversammlung
muss spätestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin durch Bekanntgabe
in der örtlichen Presse und durch Aushang am Sportheim erfolgen.
Die
Abteilungsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden
Mitglieder beschlussfähig.
Ehrungen:
Die
Fußballabteilung kann sportliche Verdienste unabhängig von der
Ehrenordnung des TSV Rudelzhausen 1948 e.V. würdigen.
Über
die Vergabe der Ehrenzeichen entscheidet die Abteilungsleitung.
Arbeitsdienste:
Zur
Pflege und Instandhaltung der Sportanlagen ist der Einsatz aller
Mitglieder der Fußballabteilung notwendig.
Alle
aktiven Mitglieder der A-Jugend sowie der 1. und 2. Herrenmannschaften
haben deshalb ab dem Alter von 16 Jahren im Kalenderjahr fünf
Arbeitsstunden zu leisten.
Die
Arbeitstermine werden von der Abteilungsleitung vorher rechtzeitig bekannt
gegeben.
Der
Nachweis über geleistete Arbeitsstunden erfolgt ab dem 01.01.2009 in
einer durch den Abteilungsleiter geführten Liste.
Sollten
aktive Mitglieder wenig oder keinen Arbeitsdienst leisten, müssen am Ende
des Kalenderjahres Mitglieder im Alter von 16 und 17 Jahren je 5 € pro
nicht geleisteter Arbeitsstunde und Mitglieder
ab 18 Jahren je 10 € pro nicht geleisteter Arbeitsstunde an die Fußballabteilung
zahlen.
Das
Geld für den nicht geleisteten Arbeitsdienst wird mit den Mitgliedsbeiträgen
mittels Einzugsermächtigung eingezogen.
Inkraftsetzung:
Rudelzhausen,
den 20. November 2008
1.Abteilungsleiter
Fußball
2.Abteilungsleiter Fußball
Jens
Engelmann
Christoph Spitzer
1.Vorstand
Werner Rauscher
2. Vorstand Nikolaus
Hofmann
TSV
Rudelzhausen 1948 e.V.
TSV Rudelzhausen 1948 e.V.
Hier
können Sie sich die Abteilungsordnung Fußball als "pdf"-Datei
herunterladen
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