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| | Fußballordnung
Abteilungsleitung
Bei der Abteilungsversammlung 2008 wurden folgende
Mitgliedsbeiträge beschlossen:
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Kinder unter 14 Jahren |
25,00 € / Jahr |
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Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren |
30,00 € / Jahr |
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Erwachsene ab 18 Jahren |
40,00 € / Jahr |
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Da
zur Pflege
und Instandhaltung der Sportanlagen der Einsatz aller Mitglieder der Fußballabteilung
notwendig ist, haben alle aktiven Mitglieder der A-Jugend sowie der 1. und
2. Herrenmannschaften ab dem Alter von 16 Jahren im Kalenderjahr fünf
Arbeitsstunden zu leisten. Die Arbeitstermine werden von der
Abteilungsleitung vorher rechtzeitig bekannt gegeben. Der Nachweis über
geleistete Arbeitsstunden erfolgt ab dem 01.01.2009 in einer durch den
Abteilungsleiter geführten Liste.
Sollten
aktive Mitglieder wenig oder keinen Arbeitsdienst leisten, müssen am Ende
des Kalenderjahres Mitglieder im Alter von 16 und 17 Jahren je 5,00 €
pro nicht geleisteter Arbeitsstunde und
Mitglieder ab 18 Jahren je 10,00 € pro nicht geleisteter
Arbeitsstunde an die Fußballabteilung zahlen.
Das Geld für den nicht geleisteten Arbeitsdienst
wird mit den Mitgliedsbeiträgen mittels Einzugsermächtigung eingezogen.
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| Die Beiträge gelten ab 01.01.2009 und werden Anfang des Jahres durch die
Abteilung Fußball des TSV Rudelzhausen
vom Konto des Mitgliedes abgebucht. Bei einem Beitritt zum Verein während des
Jahres, wird ein entsprechend niedrigerer Betrag berechnet. |
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| Zu diesem Abteilungs-Beitrag wird vom TSV Rudelzhausen noch
der Grundbeitrag abgebucht. |
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Diese Grundbeiträge betragen zusätzlich :
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Kinder unter 14 Jahren |
10,00 € / Jahr |
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Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren |
20,00 € / Jahr |
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Erwachsene ab 18 Jahren |
45,00 € / Jahr |
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passive Mitglieder / Förderbeitrag |
25,00 € / Jahr |
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