Abteilungsordnung/Beiträge

 

 

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Abteilungsordnung -Tennis -

im TSV Rudelzhausen 1948 e.V

Stand 01/2012

Abteilungsordnung zum Herunterladen (Achtung: 1 MB)

Die Vereinssatzung des Hauptvereins TSV Rudelzhausen ist in vollem Umfang für die Abteilung -Tennis- maßgebend. Die Tennisabteilung macht sich die Pflege des Tennissports zur Aufgabe.

Die Tennisabteilung ist eine gleichberechtigte und integrierte Abteilung des Hauptvereins. Spielberechtigte Mitglieder der Tennisabteilung sind ausschließlich Vereinsmitglieder.

1. Die Tennisabteilung regelt ihre gesonderten Beiträge und ihren Spielbetrieb in einer Beitragsordnung bzw. einer Spiel- und Platzordnung. Diese gesonderte Beitragsordnung, die Spiel- und Platzordnung sowie etwaige Änderungen werden von der Abteilungsleitung mit einfacher Mehrheit beschlossen.

2. Organe der Tennisabteilung sind:  

a) die Abteilungsleitung
b) die Mitgliederversammlung

    Die Abteilungsleitung besteht aus max. 9 Mitgliedern und wird alle 2 Jahre neu gewählt.

1.  Abteilungsleiter
2.  stellvertretender Abteilungsleiter
3.  Kassier
4.  Schriftführer
5.  max. 5 Ausschussmitglieder

3. Die Zusammensetzung der Abteilungsleitung kann mit einer 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung geändert werden.

4. Der von der Tennisabteilung für 2 Jahre mit einfacher Mehrheit gewählte Abteilungsleiter ist Mitglied im Vereinsausschuss des Hauptvereins. Bei Verhinderung übernimt der stellvertretende Abteilungsleiter diese Aufgabe.

5. Der Abteilungsleiter beruft die ordentliche Mitgliederversammlung durch Bekanntgabe in der Presse ein, sie findet einmal im Jahr statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn mindestens 15 % der wahlberechtigten Mitglieder oder 4 Mitglieder der Abteilungsleitung dies schriftlich beantragen. Die Vorstandschaft des Hauptvereins ist zu allen Mitgliederversammlungen einzuladen.

6. Die Verwaltung der gesonderten Beiträge der Tennisabteilung obliegt dem Kassier der Abteilung. Diese Beiträge sind zweckgebunden. Sie dienen zur Unterhaltung der Tennisanlage und des Spielbetriebes.

7. Die Mitgliedschaft wird beendet durch:

a) freiwilligen Austritt
b) Tod
c) Ausschluss

zu a) der freiwillige Austritt muss durch schriftliche Erklärung gegenüber der Abteilungsleitung unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres erfolgen. Das ausscheidende Mitglied bleibt bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.

zu b) der Tod eines Mitglieds bewirkt sein sofortiges Ausscheiden.

zu c) ein Mitglied kann bei grober Verletzung der Mitgliedspflichten mit sofortiger Wirkung durch die Abteilungsleitung ausgeschlossen werden. Vor Beschlussfassung ist dem betreffenden Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen.  

8. Änderungen zur Abteilungsordnung bedürfen der 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung.

9. Beiträge des TSV Rudelzhausen für Mitglieder der Tennisabteilung

        Erwachsene                                                                       25,00 €
        Jugendliche von 14 bis 18 Jahre                                  20,00 €
        Kinder bis 14 Jahre                                                          10,00 €

Die Grundbeiträge des TSV Rudelzhausen werden mittels Einzugsermächtigung eingezogen.

 

In Kraft Setzung

Die Punkte 1 bis 9 werden von der Vorstandschaft des TSV Rudelzhausen und von der Abteilungsleitung anerkannt.

Vorstandschaft Abteilungsleitung
1. Vorstand (Rauscher Werner)  1. Abteilungsleiterin (Lewandowsky Evia-Maria)
2. Vorstand (Hofmann Nikolaus) 2. Abteilungsleiter (Rauscher Josef) 
3. Kassier (Geier Peter) 3. Kassier (Schleibinger Petra)
4. Schriftführerin (Bauer Stefan)    4. Schriftführer (Todtenbier Ingeburg)

     

Spielordnung

1.   Beginn und Ende der Spielsaison werden jeweils von der Abteilungsleitung bestimmt und bekannt gegeben.

2.   Jedes spielberechtigte Mitglied erhält eine Spielmarke (Spieldauer 1 Stunde je Marke). Die Vorbelegung der Plätze erfolgt für Einzel- und Doppelspiele auf der dafür vorgesehenen Platzbelegungstafel durch Einhängen der Spielmarke je Spieler (Einzel- 2 Spielmarken pro Spiel 1 Stunde, im Doppel 4 Spielmarken 2 Spielstunden möglich).

3.   Wer einen Partner sucht, kann mit einer Marke einen Platz belegen, er akzeptiert jeden Partner, der seine Spielmarke dazuhängt. Ist ein Platz 1 Tag vor dem Spieltag nur mit einer Spielmarke belegt, so kann jeder Spieler, der einen Partner hat, die eingehängte Einzelmarke herausnehmen und stattdessen seine und die Marke seines Partners einhängen.

4.   Nach Spielende können die beteiligten Spieler ihre Spielmarke zur weiteren Platzbelegung verwenden.

5.   Die Spieldauer beträgt 1 Stunde (inkl. Platzpflege). Bei voller Belegung der Tennisplätze sollen vorzugsweise Doppel durchgeführt werden. Alle Spieler sind verpflichtet sich in der Platzbelegungstafel einzuhängen.

6.   Nicht berufstätige Jugendliche dürfen den Platz werktags ab 17.00 Uhr, am Wochenende sowie an Feiertagen nicht reservieren. Wenn ein Platz frei ist, können Sie diesen benützen (s. Punkt 2).

7.   Gastspielern ist das Bespielen der Anlage nur mit Tennismitgliedern gestattet. Für Spiel mit Gästen darf während der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr, an Samstagen, sowie an Sonn- und Feiertagen kein Platz vorgemerkt werden. Gastspielmarken befinden sich an der Platzbelegungstafel. Zusätzlich muss sich das Tennismitglied, welches mit einem Gastspieler die Anlage bespielt, in die im Schaukasten ausgehängte Gastspielerliste eintragen. Die Gebühr für eine Gastspielstunde beträgt 6,00 Euro und wird am Jahresende vom Konto des Mitgliedes abgebucht. Jährlich sind maximal 3 Stunden je Gastspieler erlaubt.

8.   Ist einer der zwei Spieler, die einen Platz belegt haben 10 Minuten nach Beginn der Spielzeit nicht auf dem Platz, so verlieren beide Spieler ihre Spielberechtigung. Der Platz kann in diesem Fall von 2 anderen Spielern belegt werden.

9.   Für Trainerstunden erfolgt die ordnungsgemäße Platzbelegung mit einer Spiel- und Trainermarke. Die Abteilungsleitung entscheidet auch über die Zulassung eines Trainers.

10.  Der Aufenthalt von nicht spielberechtigten Personen auf den Tennisplätzen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

11. Bei Nichtbeachtung der Spiel- und Platzordnung, sowie bei Missbrauch von Spieler-, Gäste- oder Trainermarken ist mit Spielverbot, in besonderen Fällen mit Vereinsausschluss zu rechnen.

 

Beitragsordnung

1.   Mitglieder der Tennisabteilung können ausschließlich Vereinsmitglieder werden, wobei diese nicht automatisch ein Recht auf Aufnahme in die Tennisabteilung haben. Die Mitgliedschaft kann nur durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag erworben werden. Die Abteilungsleitung entscheidet über den Aufnahmeantrag. Neben den nachfolgend aufgeführten Beiträgen für die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung ist der jeweils gültige Grundbeitrag an den Hauptverein zu leisten. Nur die fristgemäße Entrichtung aller Beiträge berechtigt zur Spielausübung. Sollte die Mitgliederzahl 50 Spieler pro Tennisplatz überschreiten, kann vorübergehend eine Aufnahmesperre ausgesprochen werden.

2.  Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig für:

a) Erwachsene Mitglieder, die nicht unter d einzuordnen sind                  50,00 €
b) Jugendliche bis 18 Jahre und Schüler über 14 Jahre, die nicht
    unter d) einzuordnen sind                                                                          20,00 €
c) Kinder unter 14 Jahre ohne Mitgliedschaft der Eltern                            20,00 €
d) Ehepaare sowie Familien mit Kindern unter 18 Jahre                          80,00 €

3.   Der Jahresspielbeitrag beträgt für:

a) Erwachsene Mitglieder, die nicht unter d) einzuordnen sind                100,00 €
b) Jugendliche bis 18 Jahre und Schüler über 14 Jahre, die nicht
    unter d) einzuordnen sind                                                                            40,00 €
c) Kinder unter 14 Jahre ohne Mitgliedschaft der Eltern                             25,00 €
d) Ehepaare sowie Familien mit Kindern unter 18 Jahre                         160,00 €

4.   Für die in der Platzordnung vorgesehenen und nicht abgeleisteten Arbeitsstunden wird bei jedem(r) Mannschaftsspieler(in) über 14 Jahre, mit mindestens zwei Spieleinsätzen im Jahr, am Jahresende 30,00 € mittels Einzugsermächtigung eingezogen.

5.   Im Ausnahmefall kann die Abteilung eine zeitlich begrenzte Ermäßigung der Beiträge für einzelne Mitglieder beschließen.

6.   Es besteht die Möglichkeit der Abteilung als passives Mitglied anzugehören. Diese Art der Mitgliedschaft wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Passive Mitglieder haben keine Spielberechtigung. Der Beitrag für passive Mitgliedschaft beträgt 25,00 Euro.

7.    Die Beiträge der Tennisabteilung werden mittels Einzugsermächtigung eingezogen.

8.   Die Mitglieder erhalten bei Ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung der Abteilung weder Aufnahmegebühr noch Mitgliedsbeiträge bzw. Spenden zurückerstattet.

Platzordnung

1.    Jedes spielberechtigte Mitglied erhält gegen Bezahlung einen Schlüssel für die Tennisanlage. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass beim Verlassen die Anlage verschlossen ist.

2.    Der Platz ist vor dem Spielbeginn und im Bedarfsfall auch nach dem Spiel zu bewässern.

3.    Nach Spielbeendigung ist der Platz mit dem Abziehnetz/-besen abzuziehen.

4.    Den Anordnungen des Platzwartes, bzw. der Abteilungsleitung ist Folge zu leisten.

5.    Der Spieler hat sorgfältig zu prüfen, ob der Platz bespielbar ist. Für Schäden wird der verantwortliche Spieler schadenersatzpflichtig gemacht.

6.    Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen und mit ordentlicher Tenniskleidung betreten werden.

7.   Jedes Mitglied über 14 Jahre ist verpflichtet pro Spielsaison 1 Arbeitseinsatz für die Erhaltung und Pflege der Tennisanlage abzuleisten. Die Arbeitstermine werden von der Abteilungsleitung vorher rechtzeitig bekannt gegeben. Der Nachweis über geleistete Arbeitsstunden erfolgt in einer durch den Platzwart oder Abteilungsleiter geführten Liste.

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letzte Aktualisierung: 28.01.2012   durch peter-geier@web.de