Ehrenordnung des
TSV Rudelzhausen 1948 e.V.
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§ 1
Ehrung für langjährige Mitgliedschaft
Für 25 -jährige Mitgliedschaft im Verein wird die silberne
Vereinsehrennadel und eine Urkunde überreicht.
Für 40 -jährige Mitgliedschaft im Verein wird die goldene Vereinsehrennadel
und eine Urkunde überreicht.
Die Mitgliedszeit wird ab dem Eintrittsdatum berechnet und anerkannt.
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§ 2
Ehrenmitglieder
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt, werden, die sich in der
Vereinsarbeit besondere Verdienste erworben haben. Sie erhalten eine
Vereinsehrennadel in besonderer Ausführung und eine Urkunde. Über die
Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet der Vereinsausschuss.
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§ 3
Ehrenvorsitzender
Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer das Amt des Vorsitzenden
mehrere Jahre besonders verdienstvoll geführt hat. Er hat beratende Stimme im
Vereinsvorstand. Er erhält eine Vereinsehrennadel in besonderer Ausführung und
eine Urkunde. Über die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden entscheidet der
Vereinsausschuss.
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§ 4
Verfahren
Die Ehrungen finden alle 2 Jahre in der Jahreshauptversammlung statt.
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§ 5
Ehrungen durch die Abteilungen
Die Abteilungen können unabhängig von dieser Ehrenordnung weitere
Ehrungen entsprechend der Ehrenordnung ihres zuständigen Verbandes
vornehmen, ohne dass damit irgendwelche Rechte der Mitglieder verbunden
sind.
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§ 6
Entziehung von Auszeichnungen
Vereinsauszeichnungen können wegen eines Vergehens, das den
Vereinsausschluss zur Folge hat, durch den Vorstand entzogen werden.
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Beschlossen bei der Mitgliederversammlung am 6. August 1999
Für die Richtigkeit:
Lorenz Heigl
Franz
Nadler
Alois Winkler'
1.Vorsitzender
2.
Vorsitzender
Schriftführer
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